Aktuell

Ankündigung Kartierungsarbeiten


Als Übertragungsnetzbetreiber ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Diesem Auftrag kommen wir mit dem Ersatzneubau der zwei Leitungsanlagen 5150 und 7550 zwischen Rippolingen und Istein nach. Für eine möglichst umweltverträgliche Planung des Ersatzneubaus beginnen wir bereits jetzt mit Kartierungen in Ihrer Gemeinde. Die dabei gesammelten Daten fließen in die Planung des Vorhabens ein.

Bekanntmachung und Termine
Die Kartierungsarbeiten erfolgen durch Mitarbeitende des Büros Ecotone zwischen April 2022 und Juli 2023. Die betroffenen Grundstücke sind der Flurstückliste zu entnehmen, die im Rathaus ausliegt und zudem online auf der Gemeindewebseite einsehbar ist. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Kartierungsarbeiten
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege sowie im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese dokumentiert bei u. g. Kontakten angezeigt werden und diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

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