Aktuell

Über Geschlecht und Vorname selbst bestimmen


Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen können seit dem 1. November durch das neue Selbstbestimmungsgesetz Vornamen und Geschlechtseintrag durch eine eigenständige Erklärung ändern, ohne wie bisher ein gerichtliches Verfahren durchlaufen und ein psychologisches Gutachten einholen zu müssen.

Zum konkreten Verfahren, eventuellen Hürden und Regelungen für Menschen unter und über 18 Jahren wird in einer Informationsveranstaltung

am Donnerstag, 12. Dezember, von 14 bis 15.30 Uhr,
in den Räumen des Sozialdezernats in Lörrach, Brombacher Straße 4,

aufgeklärt. Eingeladen sind Jugendliche, junge Erwachsene, deren Bezugspersonen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit.
Veranstalter ist FLUSS e.V., ein Verein für Bildungsarbeit und Beratung zu Geschlecht und sexueller Orientierung, in Kooperation mit der Psychologischen Beratungsstelle des Landkreises Lörrach.