Bürgerschaftliches Engagement
In Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement können Personen und Gruppen, die ehrenamtlich vorbildliche Leistungen für das Gemeinwohl über einen längeren Zeitraum oder eine beispielhafte Einzelleistung erbracht haben geehrt werden. Hierzu hat die Stadtverwaltung bereits Anfang März berichtet, und die Antragsfrist bis zum 13. Juni verlängert.
Vorschlagsberechtigt zur Ehrung für Bürgerschaftliches Engagement sind Organisationen, Stadtverwaltung, Vereine, Mitglieder des Gemeinde- oder Ortschaftsrates sowie Einzelpersonen.
Der Vorschlag ist in schriftlicher Form (Download des Antragsformulars:
www.schopfheim.de/formulare, unter „Bürgerschaftliches Engagement – Formular zur Einreichung von Vorschlägen), mit Darstellung der besonderen Leistungen des/der zu Ehrenden bis zum 13. Juni 2023 bei der Stadt Schopfheim einzureichen:
- Stadt Schopfheim
Personal und Organisation
Hauptstraße 31
79650 Schopfheim
Wer geehrt wird, entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss der Stadt Schopfheim, wobei jährlich höchstens fünf Personen bzw. Gruppen mit der Ehrenmedaille ausgezeichnet werden können.
Die Verleihung der Ehrenmedaille findet im Rahmen des Ehrungsabends im November 2023 in der Kirche St. Agathe statt.