Aktuell

Verbot wird zwei Wochen verlängert


Landratsamt verlängert polizeiliche Anordnung zunächst bis einschließlich 2. September.

Lokale Gewitter sorgen aktuell örtlich vorübergehend für leichte Entspannung bei der Waldbrandgefahrenlage, entschärften die angespannte Situation jedoch nur mäßig und kurzzeitig. Der Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bewegt sich derzeit nach wenigen Tagen ohne Niederschlag schnell wieder auf einem hohen bis sehr hohen Gefährdungsniveau.

Das Landratsamt Lörrach hat daher die seit einem Monat geltende polizeiliche Anordnung nahtlos verlängert. Die Verlängerung gilt zunächst für zwei Wochen bis einschließlich 2. September, um flexibel auf die weiteren Witterungsentwicklungen reagieren zu können.

Damit gilt weiterhin, dass jegliche Art von Feuer und offenem Licht im Wald und bis zu 100 Meter Abstand zum Wald verboten ist. Das gilt insbesondere auch für öffentliche Feuer- und Grillstellen. Sollte es die Wettersituation erfordern, wird die Anordnung nochmals verlängert. Bei Missachtung des Verbots können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Die wichtigsten Regeln bei Trockenheit im Waldgebiet im Überblick:

  • Jegliche Art von Feuer im Wald und in einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand ist verboten
  • Rauchverbot
  • Nicht gestattet ist das Grillen im und am Wald, auch nicht auf gekennzeichneten Feuerstellen und Grillplätzen oder auf mitgebrachten Gartengrillgeräten, das schließt auch Gasgrills mit ein
  • Kein Feuerwerk
  • Bitte Autos nicht seitlich an Waldwegen parken, damit großen Löschfahrzeugen nicht die Zufahrt versperrt wird.
  • Bitte Fahrzeuge nicht im hohen Gras parken: Heiße Katalysatoren an der Fahrzeugunterseite können dürres Gras in Brand setzen
  • Bei einem Brand bitte umgehend die Feuerwehr unter 112 informieren

Die Anordnung ist auf der Internetseite des Landkreis Lörrach abrufbar.