Aktuell

Wasserentnahme-Verbot


Weiterhin äußerst niedrige Pegelstände / Weitere Verlängerung bei extremer Trockenheit möglich

Das seit Mitte Juli geltende Wasserentnahmeverbot wird um einen Monat verlängert und gilt nun zunächst bis zum 15. September 2022. Damit bleibt es weiterhin verboten, aus den Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Landkreis Lörrach Wasser für Bewässerung oder Beregnung zu entnehmen. Das Verbot gilt ebenfalls für die Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau sowie zur Kühl- und Brauchwassernutzung, auch wenn eine grundsätzliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme vorliegt. Ausgenommen von dem Entnahmeverbot des Landratsamts ist weiterhin nur der Rhein.

Je nach Wetterlage ist eine erneute Verlängerung des Verbots vorgesehen. Eine aktualisierte Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Lörrach am heutigen Montag erlassen. Sollte trotz Verbot illegal Wasser entnommen werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Die Maßnahme ist notwendig, da die Wasserstände vor allem in Bächen und Flüssen weiterhin historisch niedrig sind. Wegen der zu geringen Niederschläge der letzten Monate kurzzeitig auftretende Gewitter, Starkregenereignisse und Niederschläge sind daher nicht ausreichend, um die Niedrigwassersituation zu entspannen. Zudem ist auch der Grundwasservorrat, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der letzten Jahre unterdurchschnittlich niedrig.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.