Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Schopfheim
Die Stadt Schopfheim ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 5 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Sie hat hierzu bereits einen qualifizierten Lärmaktionsplan erstellt, welcher im Gremium am 14. März 2016 beschlossen wurde.
Bestehende Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§ 47d Abs. 5 BImSchG). Am 20.06.2022 hat der Gemeinderat der Stadt Schopfheim die Überprüfung des Lärmaktionsplanes beschlossen.
Die Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Schopfheim hat ergeben, dass eine Überarbeitung des bestehenden Plans nicht notwendig ist. Daher wird das Ergebnis der Überprüfung dokumentiert und als Fortschreibung des bestehenden Plans per Musterbericht öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans (Musterplanbericht) liegt der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 29.08.2022 im Rathaus der Stadt Schopfheim, Hauptstraße 23, 79650 Schopfheim (2. OG) öffentlich aus. Jede:r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.