Aktuell

Neue Regeln für die Grundsteuer


Wie entwickelt sich meine Grundsteuer, wenn ab 2025 eine Neuregelung wirksam wird? Hintergrund der Grundsteuerreform ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018, das die bisherige Vorgehensweise zur Ermittlung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber zur Änderung der Grundsteuererhebung eine Frist bis Ende 2024 gesetzt hat. Dem ist der Bund mit dem Grundsteuerreformgesetz im Jahr 2019 nachgekommen. Gleichzeitig wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, durch eigene Gesetze vom Bundesrecht abweichen zu können. Baden‐Württemberg hat hiervon Gebrauch gemacht. Die Neuregelung wird für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 wirksam.

Was müssen Sie beachten?

Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind alle Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigten verpflichtet, in diesem Jahr (ab dem 1. Juli 2022 bis Ende Oktober 2022) eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben. Die Finanzämter informieren derzeit die betreffenden Personen über die Änderungen.

Die für die Abgabe der Steuererklärung notwendigen Bodenrichtwerte werden aktuell vom Gutachterausschuss der Stadt Schopfheim erarbeitet und können voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 auf www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Die bisherigen über das Geoportal der Stadt Schopfheim (www.schopfheim.de/geoportal) veröffentlichten Bodenrichtwerte werden deaktiviert und dürfen nicht für die Grundsteuerveranlagung verwendet werden (da diese Werte zum Stichtag 31. Dezember 2020 ermittelt wurden). Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bittet daher, ausschließlich die Bodenrichtwerte über www.grundsteuer-bw.de abzurufen (Freischaltung ab 1. Juli 2022).