Erhöhter Waldbrandgefahr
Rauchen verboten / Grillen nur an gekennzeichneten und geöffneten Grillstellen zulässig.
Wegen außergewöhnlich hoher Temperaturen zusammen mit dem geringen Niederschlag der vergangenen Monate herrscht derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr im Landkreis Lörrach. Waldbrände entstehen in der Regel durch menschlichen Leichtsinn oder Unachtsamkeit. Die Forstbehörde des Landratsamts ruft daher Waldbesucher und Waldbesitzer zu absoluter Vorsicht auf und bittet darum, die geltenden Verhaltensregeln zu beachten.
Dazu gehört das gesetzliche Rauchverbot im Wald, das generell vom 1. März bis 31. Oktober besteht. Zudem darf im Wald oder in der Nähe des Waldes darf kein offenes Feuer entfacht werden. Grillen ist ausschließlich an geöffneten fest eingerichteten und gekennzeichneten Grillstellen zulässig, sollte aber möglichst unterlassen werden. Das Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein und muss beim Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht werden.
Unter den derzeitigen Bedingungen sind abgestorbene Pflanzenteile, trockenes Streu und herumliegendes Holz sehr leicht entzündlich, ein Feuer fände reichlich Nahrung und könnte sich sehr schnell ausbreiten. Sollte es zu einem Brand kommen, ist es darum wichtig, umgehend den Notruf unter 112 zu informieren.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten und geöffneten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein
- Autos nicht seitlich an Waldwegen parken, damit großen Löschfahrzeugen nicht die Zufahrt versperrt wird. Außerdem können heiße Katalysatoren an der Fahrzeugunterseite dürres Gras in Brand setzen!
- keine Glasflaschen sorglos liegen lassen, da der Brennglaseffekt zu offenem Feuer führen kann
- Waldbesitzer werden zu besonderer Vorsicht beim Verbrennen von Reisig und Rinde zur Bekämpfung der Borkenkäfer angehalten. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären daher weitgehend vermeidbar. Das Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.