Wahl des Behindertenbeirats
Nachdem Ende der Bewerbungsfrist stehen fünf Kandidaten für die Wahl in den Schopfheimer Behindertenbeirat zur Verfügung. Zu wählen sind insgesamt 5 Mitglieder. Die Amtsperiode beträgt 3 Jahre.
Ziel des Behindertenbeirates der Stadt Schopfheim ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten sowie ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Die Wahl findet am 4. Mai 2022 um 16.30 Uhr in der Schopfheimer Stadthalle statt. Der Zugang ist rollstuhlgerecht. Im Anschluss an die Kandidatenvorstellung wird gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat fünf Stimmen. Die Auszählung erfolgt im Anschluss an die Wahl und ist öffentlich.
Wahlberechtigt sind alle Personen:
- die einen Grad der Behinderung von 20 % haben,
- • deren Hauptwohnsitz in Schopfheim ist,
- • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- • Eltern bzw. gesetzliche Vertreter sowie Personen die eine Vormundschaft für eine Person mit Beeinträchtigung haben.
Als Nachweis zur Wahlberechtigung wird ein Bescheid der zuständigen Behörde beim Landratsamt, eine Bescheinigung dieser Behörde, ein gültiger
Schwerbehindertenausweis oder ein sonstiges glaubhaftes Dokument benötigt. Ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist eine Teilnahme an der Wahl nicht möglich. Eine Vertretung zur Stimmabgabe kann durch Vorlage einer Vollmacht und der oben aufgeführten Nachweise des zu Vertretenden erfolgen.