Aktuell

Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen


Im Rathaus und in allen städtischen Einrichtungen besteht ab dem 4. April 2022 die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske.

Das Rathaus bleibt weiterhin für Besucher*innen geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie auf unserer Homepage.