Aktuell

Anbringung temporärer Installationen


Als Übertragungsnetzbetreiber ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Diesem Auftrag kommen wir mit dem Ersatzneubau der zwei Leitungsanlagen 5150 und 7550 zwischen Rippolingen und Istein nach. In diesem Zusammenhang ist zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage die Anbringung temporärer Installationen für Kartierungsarbeiten in Ihrer Gemeinde geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.


Kartierungsarbeiten

Für die Kartierungen ist es erforderlich an ausgewählten Positionen Lockstöcke für Wildkatzen, Haselmaus-Röhren, Fledermaushorchboxen, künstliche Verstecke für Amphibien und Reptilien und Bodenfallen für Laufkäfer anzubringen. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden und diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

Bekanntmachung und Termine

Die Kartierungsarbeiten erfolgen durch Mitarbeitende des Büros Ecotone zwischen April 2022 und Juli 2023. Die betroffenen Grundstücke sind der Flurstückliste zu entnehmen. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. TransnetBW wird darüber hinaus mit den von der Maßnahme berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Kontakt treten.

Betroffene Flurstücke Gemarkung Wiechs

933/1, 1037, 1038, 1088, 1140, 1141, 1145, 1146, 1147, 1148, 1149, 1150, 1151, 1153, 1859