Grundsteuer 2022
10.01.2022
Die Hebesätze für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für Grundstücke (Grundsteuer B) bleiben im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Dies hat der Gemeinderat mit der Haushaltssatzung am 13.12.2021 in öffentlicher Gemeinderatssitzung beschlossen.