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Coronavirus: Landkreis erlässt neue Allgemeinverfügung


Seit Samstag, 21. November, gilt eine erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach als Schutzmaßnahme gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus. Die drastisch angestiegenen Zahlen an Neuinfektionen machen diesen Schritt notwendig.
 
Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung – ein zu den Seiten geöffneter Spuckschutz zählt nicht dazu – muss dann an folgenden Orten getragen werden: auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 Metern, an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten, bei öffentlichen Veranstaltungen, in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern, auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen, auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, in definierten Innenstadtbereichen und auf Bestattungen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Samstag bei 233,1 – womit weiter die Gefahr eines exponentiellen Wachstums steigt und damit auch eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Die Erweiterung der Maskenpflicht ist damit notwendig.
 
Marion Dammann: „Insgesamt liegt im Landkreis Lörrach weiterhin ein diffuses Infektionsgeschehen vor. Die Ergebnisse der Kontaktnachverfolgung zeigen aber, dass eine große Anzahl der Neuinfektionen auf private Zusammenkünfte zurückzuführen sind und es bei einem Teil der Menschen immer noch eine gewisse Sorglosigkeit zu beobachten ist. Aber auch im öffentlichen Raum kann man Defizite beobachten. Es ist nun äußerster wichtig, dass Regeln nicht nur erlassen, sondern auch danach gehandelt wird. Die Allgemeinverfügung ergänzt die bisherigen Bestimmungen in einigen wichtigen Punkten. Ich möchte daher nochmals eindringlich darum bitten, Kontakte zu reduzieren und sich an die Regeln zu halten. Auch wenn es nur das Kaffeetrinken bei einer Freundin zu Hause oder der Kindergeburtstag auf dem Spielplatz ist – im Moment sollten wir alle auf solche Treffen verzichten, um gemeinsam die Verbreitung des Virus einzudämmen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass solche Entbehrungen nicht einfach sind, aber sie sind im Moment notwendig. Umso mehr möchte ich all denjenigen danken, die in den letzten Monaten mit ihrem Verhalten, mit Abstandhalten und Maskentragen Ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung beigetragen haben. Wir alle dürfen jetzt nicht nachlassen.“

Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung sowie Pläne der Innenstadtbereiche sind abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen. Die neue Allgemeinverfügung ersetzt die Version vom 29. Oktober und gilt vorerst bis zum 30. November.